Dienstag, 23. Dezember 2008

Ich wünsche Ihnen

Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins Jahr 2009.

Bis dahin verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen

Marius Meurer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Die Überlastung des erkennenenden Gerichts ist kein besonderer Umstand, der es erlauben würde, mit dem Beginn der Hauptverhandlung länger als 3 Monate nach dem Eröffnungsbeschluss zuzuwarten.
vgl. hierzu OLG Nürnberg, Beschluss v. 09.09.2008 - 2 Ws 329/08 H -

Freitag, 26. September 2008

Auch der Vollzug eines wegen Mordverdachts ergangenen und nur auf den Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO) gestützten Haftbefehls kann unter Auflagen in entsprechender Anwendung von § 116 StPO ausgesetzt werden.
Beschluss des OLG Oldenburg - 1 Ws 639/07 - vom 28.11.2007
Das verbotswidrige Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt wird regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden. Daher wird eine Erhöhung der Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise nicht in Betracht kommen.
Beschluss des OLG Hamm -2 Ss OWi 580/08 - vom 31.07.2008

Montag, 1. September 2008

Eine erstmals ernsthaft begonnene Betäubungsmitteltherapie (jedenfalls in einer vollstationären Einrichtung) rechtfertigt, von einem Bewährungswiderruf trotz neuer, aufgund von Betäubungsmitteln begannener, Straftaten während der Bewährungszeit abzusehen. Der Verweis auf die - ungewisse - Möglichkeit einer Zurückstellung der Strafe nach § 35 BtMG würde demgegenüber eine zusätzliche Gefährdung der durch die Betäubungsmitteltherapie begründeten günstigen Sozialprognose bedeuten.
Beschluss des OLG Schleswig-Holstein - 2 Ws 164/08 - vom 25.04.2008

Dienstag, 22. Juli 2008

Die nach deutschem Recht eingetretene Verfolgungsverjährung einer Tat, für die auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist, steht der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen auf Grund eines Europäischen Haftbefehls an die Republik Polen entgegen, selbst wenn nach polnischem Recht die Strafverfolgung noch nicht verjährt ist.
Beschluss des 4. Strafsenats des BGH - 4 ARs 22/07 - v. 15.04.2008
Die vollständige Entscheidung können Sie nachlesen unter

Donnerstag, 3. Juli 2008

§ 121 StPO: Die Überlastung des Gerichts ist für sich gesehen kein wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate.
Etwas anderes kann nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG dann gelten, wenn erkennbar ist, dass organisatorische Maßnahmen, wie die Entlastung der zuständigen Strafkammer oder die Ableitung der Sache auf eine andere Strafkammer, unternommen worden sind, um dem Anspruch des Angeklagten auf beschleunigte Aburteilung gerecht zu werden.
Beschluss des OLG Köln - Az. 43 HEs 8/08 - v. 18.03.2008
Den vollständigen Beschluss können Sie nachlesen unter:

Mittwoch, 4. Juni 2008

Thema: Restalkohol und Indizwirkung einer BAK von über 1.1 Promille für vorsätzliches Handeln, § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

Mehrere Stunden nach Trinkende, insbesondere nach zwischenzeitlich erfolgtem mehrstündigen Schlaf, versteht es sich keinesfalls von selbst, dass der Angeklagte bei Fahrantritt noch mit Fahruntüchtigkeit gerechnet und sie zumindest billigend in Kauf genommen hat, denn die Wirkung von Restalkohol wird vom Betroffenen häufig verkannt, insbesondere nach Überschreiten des Gipfels der Alkoholkurve. Gerade nach zwischenzeitlichem Schlaf kann sich ein Gefühl der Erholung einstellen, wobei sich im absteigenden Teil der Alkoholkurve die subjektiven Veränderungen meist rascher zurückbilden als die objektiven Ausfälle. Zur Bejahung einer Vorsatztat müssen dann weitere Indizien vorliegen, welche die Annahme vorsätzlichen Handelns stützen.
Beschluss des OLG Koblenz - Az. 2 Ss 23/08 - vom 27.2.2008

Freitag, 30. Mai 2008

Thema: Grundsatz "ne bis in idem"
1. Der Grundsatz "ne bis in idem" (Verbot der Doppelbestrafung) ist kein allgemein völkerrechtlich anerkannter Grundsatz. Dieser in Art. 103 Abs. 3 GG normierte Grundsatz steht einer Bestrafung von Auslandsstraftaten nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht grundsätzlich entgegen.
2. Auf die Durchführung eines inländischen Strafverfahrens deshalb zu verzichten, weil ein ausländischer Staat die Tat bereits verfolgt oder den Täter bestraft hat, ist von Verfassungs wegen nicht zwingend geboten.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Beschluss des 2. Senats des BVerfG - 2 BvR 38/06 - vom 04.12.2007
Den vollständigen Beschluss können Sie nachlesen unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071204_2bvr003806.html

Mittwoch, 30. April 2008

Thema: prozessuale Absprache - Deal

1. Wird bei einer verfahrensbeendenden Absprache unter Beteiligung des Gerichts rechtswidrig ein Rechtsmittelverzicht vereinbart, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der Absprache im Übrigen zur Folge.
2. Die Ankündigung des Angeklagten, gegen das aufgrund einer Verfahrensabsprache ergehende Urteil Rechtsmittel einzulegen, ist für sich genommen kein Umstand, der die Bindung des Gerichts an eine zulässige Verständigung beseitigt. Sie rechtfertigt es auch nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft von ihrer in die Absprache einbezogenen Zusage löst, zu einer anderen Tat des Angeklagten einen Antrag nach § 154 Abs. 2 StPO zu stellen.
3. Bindet das Gericht die Staatsanwaltschaft durch deren Zusage einer Antragstellung nach § 154 Abs. 2 StPO in eine Verfahrensabsprache ein, so hat es für den Fall, dass diese ihr Versprechen sodann unter Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht einhält, die Verpflichtung, den Angeklagten, der im Vertrauen auf die Zusage die ihm vorgeworfenen anderen Taten eingeräumt hat, im Rahmen der rechtlichen Gestaltungsspielräume von den sich hieraus ergebenden Folgen so weit freizustellen, dass die getroffenen Absprachen weitestmöglich eingehalten werden. Nur wenn sich auf diese Weise kein Ergebnis erzielen lässt, das noch mit dem Gebot fairer Verfahrensführung vereinbar wäre, kommt ein Verfahrenshindernis für die Verfolgung der Tat in Betracht, zu der der Antrag nach § 154 Abs. 2 StPO angekündigt worden ist.

Urteil des 3. Strafsenats des BGH - 3 StR 433/07 - v. 12.03.2008

Das vollständige Urteil können Sie nachlesen auf
http://www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidungen/entscheidungen

Donnerstag, 17. April 2008

"Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet sind nichtig."
Urteil des 1. Senats des BVerfG 1 BvR 370/07 v. 27.02.2008

Das vollständige Urteil können Sie nachlesen unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Freitag, 11. April 2008

Wechsel des Pflichtverteidigers

1. Dem Wunsch eines Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers ist dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden.
2. Mehrkosten entstehen auch dann nicht, wenn der neue Verteidiger auf doppelt entstehende Gebühren verzichtet. Ein solcher Verzicht ist wirksam, widerspricht namentlich nicht der Regelung des § 49 Abs. I BRAO.

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07 - NStZ-RR 2008, 47

Mittwoch, 9. April 2008

"Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis trotz Erwerb eines Eu-Führerscheins"
BVerfG 2 BvR 42/08 1. - Kammer des Zweiten Senats - Beschluss vom 13.02.2008
Herzlich willkommen,

auf dieser Seite werde ich Sie künftig über interessante Neuigkeiten aus der Rechtsprechung zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Marius Meurer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht