Donnerstag, 14. Mai 2009

§ 31 BtMG - Strafmilderung oder Absehen von Strafe

1) Der Aufklärungsbeitrag muss keinen Überführungserfolg herbeiführen. Der Umstand, dass es möglicherweise - etwa wegen des Zweifelssatzes - nicht gelingen wird, die in diesem Rahmen benannte Person zu überführen, steht insoweit der Annahme eines Aufklärungerfolges nicht entgegen.
2) Die Beurteilung, ob die gemachten Angaben glaubhaft gewesen sind, obliegt dem Tatrichter, der dies im Rahmen einer eigenständigen umfassenden Würdigung festzustellen hat.
Beschluss des BGH vom 13.01.2009 - 3 StR 561/08 - Landgericht Kleve
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
Eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist nicht gegeben, wenn einer Auflage gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, mit der eine räumliche Beschränkung behördlich angeordnet worden ist, wiederholt zuwidergehandelt wird.
Beschluss des BGH vom 17. Februar 2009 - 1 StR 381/08 - OLG Bamberg,
vgl. insoweit auch die vorangegangenen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Oktober 2006 -3 Ss 204/06, des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Februar 2007 - 2 Ss 6/07, des Thüringer Oberlandesgerichts vom 1. März 2007 - 1 Ss 1/07, des Oberlandesgerichts Köln vom 11. Oktober 2007 -83 Ss 126/07 und des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 31. Januar 2008 - SS 39/08 sowie zuletzt auch das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschl. vom 27. Mai 2008 - 1 Ss 362/07)
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php