Ich wünsche Ihnen
Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins Jahr 2010.
Bis dahin verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Marius Meurer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Freitag, 18. Dezember 2009
Freitag, 9. Oktober 2009
Thema: Beweisverwertungsverbot / fair-trial Grundsatz / kriminalistische List / Gesamtschau aller Umstände
Zur Frage der Zulässigkeit einer heimlichen Überwachung von Ehegattengesprächen in einem eigens dafür zugewiesenen separaten Besuchsraum in der Untersuchungshaft ohne die übliche erkennbare Überwachung vgl. das Urteil des BGH vom 29.04.2009 - 1 StR 701/08 - Landgericht Kempten (Allgäu).
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
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Strafprozessrecht
Bei dem Merkmal der niedrigen Beweggründe handelt es sich um ein persönliches Mordmerkmal; deswegen kann nur derjenige als Mittäter eines Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt werden, der selbst aus derartigen Beweggründen handelt. Fehlt es an diesem Merkmal, so kommt nur eine Verurteilung wegen in Mittäterschaft begangenen Totschlags in Betracht (vgl. BGHSt 36, 231ff.). Anderes kann gelten, wenn sich der Angeklagte die niedrigen Beweggründe des Mittäters zu eigen gemacht hat (zu diesem Sonderfall vgl. BGH St 47, 128, 131 m.w.N.). Allein die Tatsache, dass der Täter in Kenntnis der niedrigen Beweggründe seines Mittäters an der Verwirklichung des Tatplans mitwirkte, reicht hierfür nicht aus.
Beschluss des BGH vom 10.06.2009 - 4 StR 645/08 - Landgericht Saarbrücken
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
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Strafrecht
Montag, 3. August 2009
Pflichtverteidigung - Gesetzesänderung 2
§ 142 Abs. 1 S. 1 StPO in der noch geltenden Fassung bestimmt für die Auswahl bei der Pflichtverteigerbestellung durch das Gericht - falls diesem kein entsprechender Antrag eines bereits bestellten Wahlverteidigers vorausgegangen ist -, dass dieses möglichst aus der Zahl der in dem Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwälte auswählt.
Die Vorschrift ist durch das 2. OpferRRG geändert worden. Das Merkmal "ortsansässig" ist entfallen und spielt allenfalls noch im Rahmen einer Gesamtabwägung eine Rolle. vgl. BT-Drucks. 16/12098, S. 31 ff. Das 2. OpferRRG ist Juli im BGBl verkündet worden und tritt am 01.10.2009 in Kraft.
§ 142 Abs. 1 S. 1 StPO in der noch geltenden Fassung bestimmt für die Auswahl bei der Pflichtverteigerbestellung durch das Gericht - falls diesem kein entsprechender Antrag eines bereits bestellten Wahlverteidigers vorausgegangen ist -, dass dieses möglichst aus der Zahl der in dem Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwälte auswählt.
Die Vorschrift ist durch das 2. OpferRRG geändert worden. Das Merkmal "ortsansässig" ist entfallen und spielt allenfalls noch im Rahmen einer Gesamtabwägung eine Rolle. vgl. BT-Drucks. 16/12098, S. 31 ff. Das 2. OpferRRG ist Juli im BGBl verkündet worden und tritt am 01.10.2009 in Kraft.
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Strafprozessrecht
Freitag, 17. Juli 2009
Pflichtverteidigung ab 1. Tag Untersuchungshaft - Gesetzesänderung 1
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 10. Juli 2009 entgegen der Empfehlung seines Rechtsausschusses das „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ passieren lassen. Gemäß den neuen Regelungen liegt ein Fall notwendiger Verteidigung nunmehr auch dann vor, wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Hat er noch keinen Verteidiger, so ist ihm unverzüglich nach Inhaftierung ein Pflichtverteidiger zu bestellen.
Die Pressemitteilung des DeutscherAnwaltVerein (DAV) zur Bundesratssitzung finden Sie unter http://www.anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-1309?PHPSESSID=5694a69a9cda9854b697206177af31cd
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Strafprozessrecht
Mittwoch, 8. Juli 2009
Die Indizwirkung eines Regelbeispiels wie etwa der Gewerbsmäßigkeit des begangenen Betruges (§ 263 Abs. III Nr. 1 StGB) kann durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (BGH wistra 2008, 474, 476 m.w.N.). Zur Erörterung besteht beim Betrug jedenfalls dann Anlass, wenn die vom Angeklagten erstrebte Bereicherung und der Schaden in einer Reihe von Fällen unter 100 €, teilweise sogar unter 50 € liegen und eine Vielzahl weiterer, auch gewichtiger Strafmilderungsgründe aufzuführen sind.
Beschluss des BGH vom 07.04.2009 - 4 StR 663/08 - Landgericht Halle
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
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Strafrecht
Nach erfolgreicher Richterablehnung ist ein Jahr bis zum Neubeginn der Hauptverhandlung zu lang, jedenfalls dann, wenn dies allein auf gerichtsorganisatorische Gründe zurückgeführt wird.
Beschluss des BGH vom 21.04.2009 - 4 StR 98/09 - Landgericht Arnsberg
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
Beschluss des BGH vom 21.04.2009 - 4 StR 98/09 - Landgericht Arnsberg
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
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