Informationen hierzu im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Nutzung von Smartphones in US-amerikanischen Gerichtsälen finden Sie unter:
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Herr RA Meurer ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem Frühjahr 2007 ist er berechtigt die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Er vertritt Mandanten bundesweit in allen Straf- und Bußgeldsachen vor allen Gerichten und in allen Instanzen. Nach vorangegangener selbstständiger Tätigkeit in der Kölner Kanzlei Rechtsanwälte am Weyertor ist er aktuell in der bundesweit tätigen Kanzlei Partnery Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ebenfalls mit Sitz in Köln, tätig.
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