Freitag, 26. September 2008

Auch der Vollzug eines wegen Mordverdachts ergangenen und nur auf den Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO) gestützten Haftbefehls kann unter Auflagen in entsprechender Anwendung von § 116 StPO ausgesetzt werden.
Beschluss des OLG Oldenburg - 1 Ws 639/07 - vom 28.11.2007
Das verbotswidrige Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt wird regelmäßig nur vorsätzlich begangen werden. Daher wird eine Erhöhung der Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise nicht in Betracht kommen.
Beschluss des OLG Hamm -2 Ss OWi 580/08 - vom 31.07.2008

Montag, 1. September 2008

Eine erstmals ernsthaft begonnene Betäubungsmitteltherapie (jedenfalls in einer vollstationären Einrichtung) rechtfertigt, von einem Bewährungswiderruf trotz neuer, aufgund von Betäubungsmitteln begannener, Straftaten während der Bewährungszeit abzusehen. Der Verweis auf die - ungewisse - Möglichkeit einer Zurückstellung der Strafe nach § 35 BtMG würde demgegenüber eine zusätzliche Gefährdung der durch die Betäubungsmitteltherapie begründeten günstigen Sozialprognose bedeuten.
Beschluss des OLG Schleswig-Holstein - 2 Ws 164/08 - vom 25.04.2008

Dienstag, 22. Juli 2008

Die nach deutschem Recht eingetretene Verfolgungsverjährung einer Tat, für die auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist, steht der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen auf Grund eines Europäischen Haftbefehls an die Republik Polen entgegen, selbst wenn nach polnischem Recht die Strafverfolgung noch nicht verjährt ist.
Beschluss des 4. Strafsenats des BGH - 4 ARs 22/07 - v. 15.04.2008
Die vollständige Entscheidung können Sie nachlesen unter

Donnerstag, 3. Juli 2008

§ 121 StPO: Die Überlastung des Gerichts ist für sich gesehen kein wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate.
Etwas anderes kann nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG dann gelten, wenn erkennbar ist, dass organisatorische Maßnahmen, wie die Entlastung der zuständigen Strafkammer oder die Ableitung der Sache auf eine andere Strafkammer, unternommen worden sind, um dem Anspruch des Angeklagten auf beschleunigte Aburteilung gerecht zu werden.
Beschluss des OLG Köln - Az. 43 HEs 8/08 - v. 18.03.2008
Den vollständigen Beschluss können Sie nachlesen unter:

Mittwoch, 4. Juni 2008

Thema: Restalkohol und Indizwirkung einer BAK von über 1.1 Promille für vorsätzliches Handeln, § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

Mehrere Stunden nach Trinkende, insbesondere nach zwischenzeitlich erfolgtem mehrstündigen Schlaf, versteht es sich keinesfalls von selbst, dass der Angeklagte bei Fahrantritt noch mit Fahruntüchtigkeit gerechnet und sie zumindest billigend in Kauf genommen hat, denn die Wirkung von Restalkohol wird vom Betroffenen häufig verkannt, insbesondere nach Überschreiten des Gipfels der Alkoholkurve. Gerade nach zwischenzeitlichem Schlaf kann sich ein Gefühl der Erholung einstellen, wobei sich im absteigenden Teil der Alkoholkurve die subjektiven Veränderungen meist rascher zurückbilden als die objektiven Ausfälle. Zur Bejahung einer Vorsatztat müssen dann weitere Indizien vorliegen, welche die Annahme vorsätzlichen Handelns stützen.
Beschluss des OLG Koblenz - Az. 2 Ss 23/08 - vom 27.2.2008

Freitag, 30. Mai 2008

Thema: Grundsatz "ne bis in idem"
1. Der Grundsatz "ne bis in idem" (Verbot der Doppelbestrafung) ist kein allgemein völkerrechtlich anerkannter Grundsatz. Dieser in Art. 103 Abs. 3 GG normierte Grundsatz steht einer Bestrafung von Auslandsstraftaten nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht grundsätzlich entgegen.
2. Auf die Durchführung eines inländischen Strafverfahrens deshalb zu verzichten, weil ein ausländischer Staat die Tat bereits verfolgt oder den Täter bestraft hat, ist von Verfassungs wegen nicht zwingend geboten.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Beschluss des 2. Senats des BVerfG - 2 BvR 38/06 - vom 04.12.2007
Den vollständigen Beschluss können Sie nachlesen unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071204_2bvr003806.html