Auch der Vollzug eines wegen Mordverdachts ergangenen und nur auf den Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO) gestützten Haftbefehls kann unter Auflagen in entsprechender Anwendung von § 116 StPO ausgesetzt werden.
Beschluss des OLG Oldenburg - 1 Ws 639/07 - vom 28.11.2007
Die vollständige Entscheidung können Sie nachlesen unter: http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/root.php4?_gerichtstyp=&_ort=&_spruchkoerper=&_az=1+Ws+639%2F07&neuseit=0&_datum=&entdat=ab&_typ=&_norm=&_schlagwoerter=&suchwort=&suchopt=text&button=SUCHEN&adm=&lid
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