Freitag, 26. September 2008

Auch der Vollzug eines wegen Mordverdachts ergangenen und nur auf den Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO) gestützten Haftbefehls kann unter Auflagen in entsprechender Anwendung von § 116 StPO ausgesetzt werden.
Beschluss des OLG Oldenburg - 1 Ws 639/07 - vom 28.11.2007

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