Donnerstag, 14. Mai 2009

§ 31 BtMG - Strafmilderung oder Absehen von Strafe

1) Der Aufklärungsbeitrag muss keinen Überführungserfolg herbeiführen. Der Umstand, dass es möglicherweise - etwa wegen des Zweifelssatzes - nicht gelingen wird, die in diesem Rahmen benannte Person zu überführen, steht insoweit der Annahme eines Aufklärungerfolges nicht entgegen.
2) Die Beurteilung, ob die gemachten Angaben glaubhaft gewesen sind, obliegt dem Tatrichter, der dies im Rahmen einer eigenständigen umfassenden Würdigung festzustellen hat.
Beschluss des BGH vom 13.01.2009 - 3 StR 561/08 - Landgericht Kleve
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php

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