Mittwoch, 8. Juli 2009

Nach erfolgreicher Richterablehnung ist ein Jahr bis zum Neubeginn der Hauptverhandlung zu lang, jedenfalls dann, wenn dies allein auf gerichtsorganisatorische Gründe zurückgeführt wird.
Beschluss des BGH vom 21.04.2009 - 4 StR 98/09 - Landgericht Arnsberg
Die vollständige Entscheidung können Sie unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens nachlesen unter: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php

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