Freitag, 17. Juli 2009

Pflichtverteidigung ab 1. Tag Untersuchungshaft - Gesetzesänderung 1

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 10. Juli 2009 entgegen der Empfehlung seines Rechtsausschusses das „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ passieren lassen. Gemäß den neuen Regelungen liegt ein Fall notwendiger Verteidigung nunmehr auch dann vor, wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Hat er noch keinen Verteidiger, so ist ihm unverzüglich nach Inhaftierung ein Pflichtverteidiger zu bestellen.
Die Pressemitteilung des DeutscherAnwaltVerein (DAV) zur Bundesratssitzung finden Sie unter http://www.anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-1309?PHPSESSID=5694a69a9cda9854b697206177af31cd

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